Dipl. systemischer Coach – Betriebl. Mentor/in FA
04. Tageslehrgang
Ressourcenorientiertes Coaching
P | FR 16.01.2026
P | SA 17.01.2026
V | FR 20.02.2026
P | SA 21.02.2026
P | FR 20.03.2026
P | SA 21.03.2026
P | FR 24.04.2026
P | SA 25.04.2026
P | FR 08.05.2026
P | SA 09.05.2026
V | FR 19.06.2026
P | SA 20.06.2026
P: Präsenzveranstaltung V: Videokonferenz
Welche Subventionen erhalte ich?
Die Höhere Berufsbildung wird durch den Bund im Umfang von 50% der Kurskosten subventioniert. Alle Module und Lehrgänge mit Start nach dem 1. Januar 2017 sind subventionsberechtigt, ausser Ihr Wohnsitzkanton hat bereits eine Zahlungsbereitschaft erklärt.
(Untenstehende Angaben begründen keinen Rechtsanspruch auf Beiträge.)
Welche Ausbildungen sind subventionsberechtigt?
Alle Ausbildungen, welche zu einem eidgenössischen Fachausweis oder einem eidg. Diplom führen:
- Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis
- Betriebl. Mentor/in mit eidg. Fachausweis
- Ausbildungsleiter/in mit eidg. Diplom
- HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
- Psychosoziale Beraterin / Psychosozialer Berater mit eidg. Diplom
Auch für das «Train the Trainer»-Seminar, das SVEB-Zertifikat Ausbilder/in – Durchführung von Lernveranstaltungen (früher Kursleiter/in), das SVEB-Zertifikat Ausbilder/in – Einzelbegleitung (früher Praxisausbilder/in) und den 12-tägigen Coachinglehrgang «Ressourcenorientiertes Coaching» erhalten Sie Subventionen, sobald Sie den Fachausweis Ausbilder/in oder Betriebl. Mentor/in abgeschlossen haben.
Für den Lehrgang HR-Assistent/in HRSE erhalten Sie Subventionen, sobald Sie den Fachausweis HR-Fachmann / HR-Fachfrau abgeschlossen haben.
Für den Lehrgang «Grundausbildung in Transaktionsanalyse» und das TA-Forum erhalten Sie Subventionen, sobald Sie die Höhere Fachprüfung Psychosoziale Beraterin / Psychosozialer Berater abgelegt haben.
Bei Ausbildungen, welche teilweise im Ausland durchgeführt werden, sind nur die in der Schweiz stattfindenden Lehrgangsteile subventioniert.
Alle Module und Lehrgänge mit Start nach dem 1. Januar 2017 sind subventionsberechtigt.
Wie hoch sind die Subventionen?
Der Subventionsbeitrag beträgt 50%. Es sind sämtliche Kurskosten, welche auf den eidg. Abschluss vorbereiten subventionsberechtigt. Verpflegung, Unterkunft und Reisekosten sind nicht subventionsberechtigt.
Bei den Angeboten der Lernwerkstatt Olten erhalten Sie folgende Subventionen:
- Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis: rund CHF 7300.–
- Betriebl. Mentor/in mit eidg. Fachausweis: rund CHF 7500.–
- Ausbildungsleiter/in mit eidg. Diplom: rund CHF 8400.–
- HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis: rund 6600.–
- Grundausbildung in Transaktionsanlyse (bei Abschluss HFP Psychosoziale/r Berater/in: 50%
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Wohnsitz in der Schweiz, zum Zeitpunkt des Empfangs der Prüfungsverfügung
- Teilnahme an der eidg. Prüfung Betriebl. Mentor/in mit eidg. Fachausweis oder Ausbildungseiter/in mit eidg. Diplom oder Psychosoziale/r Berater/in mit eidg. Diplom, bzw. Beantragung des eidg. Fachausweises Ausbilder/in. Ein Prüfungserfolg ist nicht Voraussetzung, um Subventionen zu erhalten.
Wann und an wen werden die Subventionen ausbezahlt?
Subventionsberechtigt sind Kurskosten, welche durch Sie privat direkt an die Lernwerkstatt Olten bezahlt worden sind. Zahlungen von Dritten, beispielsweise Arbeitgeber, Verbände, RAV, IV, Stiftungen sind nicht subventionsberechtigt.
Wenn Sie von den Subventionen profitieren wollen, achten Sie darauf, dass Sie Ihre private Adresse als Rechnungsadresse angeben und die Lehrgangskosten ab Ihrem privaten Konto beglichen werden.
Die Subventionen erhalten Sie nach der Teilnahme an der eidg. Prüfung, bzw. nach Beantragung des eidg. Fachausweises Ausbilder/in direkt vom Bund ausbezahlt.
Welche Überbrückungsfinanzierung gibt es?
Für Personen, welche die Kurskosten nicht vorfinanzieren können, existiert eine Überbrückungsfinanzierung des Bundes. Voraussetzungen: Ihre direkte Bundessteuer beträgt weniger als 88 Franken (letzte Steuerveranlagung), sie haben Kursgebühren von mindestens 3500 Franken bezahlt und Sie verpflichten sich, die eidgenössische Prüfung innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren.
Was muss ich unternehmen?
Sie erhalten von der Lernwerkstatt Olten pro Modul bzw. Lehrgang, welche subventionsberechtigt sind automatisch eine Zahlungsbestätigung. Sobald Sie die Prüfungsverfügung zur abgelegten Prüfung besitzen, beantragen Sie die Subventionen über das Online-Portal des Bundes.
Von wem erhalte ich die Prüfungsverfügung?
Die Prüfungsverfügung erhalten Sie direkt von der Trägerschaft der Berufsprüfung bzw. Höheren Fachprüfung zugestellt.
Weiterführende Links
- Alle Informationen zu den Bundesbeiträgen für die vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen
- Verzeichnis aller eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen
- Verzeichnis aller vorbereitenden Kurse, deren Besuch zu Bundesbeiträgen berechtigt
- Onlineportal Beitragsgesuch einreichen